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BSG 30.03.2011 B 12 AL 2/09 R, NWB 15/2011 S. 1231

Sozialrecht | Existenzgründer in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Freiwillig arbeitslosenversicherte Selbständige müssen von sich aus auf eine fristgerechte Beitragszahlung achten. Auch ohne vorherige Mahnung darf die Bundesagentur für Arbeit das Versicherungsverhältnis beenden, wenn der Selbständige mit Zahlungen länger als drei Monate in Verzug ist. Eine Betreuungspflicht über die Information in einem Merkblatt zum Aufnahmebescheid hinaus besteht [i]Hinweise zur Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer in NWB 9/2011 S. 742für die BA nicht.

Anmerkung:

Die Möglichkeit, sich parallel zu einer Existenzgründung freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern, besteht seit Anfang 2006. Für die Aufnahme gelten zahlreiche Fristen und Bedingungen.