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Umsatzsteuer | Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
Nach dem setzt die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG voraus, dass die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber in Höhe des marktüblichen Entgelts versteuert.
Für das Streitjahr 1994 galt noch die Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG, die ab durch die Besteuerung fiktiver Lieferungen und sonstiger Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und 9a UStG ersetzt worden ist. Die Klägerin, ein Berufsverband im gewerkschaftlichen Bereich, betrieb Ferien- und Erholungsheime für Gewerkschaftsmitglieder und Bierstuben in Schulungsheimen. Streitpunkt war, inwieweit die Umsatzsteuer nach einer über den erzielten Entgelten liegende...