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BFH 07.10.2010 V R 4/10, NWB 15/2011 S. 1229

Umsatzsteuer | Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Nach dem setzt die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG voraus, dass die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber in Höhe des marktüblichen Entgelts versteuert.

Anmerkung:

Für das Streitjahr 1994 galt noch die Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG, die ab durch die Besteuerung fiktiver Lieferungen und sonstiger Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und 9a UStG ersetzt worden ist. Die Klägerin, ein Berufsverband im gewerkschaftlichen Bereich, betrieb Ferien- und Erholungsheime für Gewerkschaftsmitglieder und Bierstuben in Schulungsheimen. Streitpunkt war, inwieweit die Umsatzsteuer nach einer über den erzielten Entgelten liegende...