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NWB Nr. 15 vom Seite 1233

EU-Kommission schlägt gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vor

[i]Alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste könnten konsolidiert werdenDie Europäische Kommission hat am ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. [i]Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlage zwischen den MitgliedstaatenDaraufhin würde die Steuerbemessungsgrundlage des Unternehmens auf der Grundlage dieser einzigen Steuererklärung nach einer speziellen Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Formel berücksichtigt die drei Faktoren Vermögenswerte, Lohnsumme und Umsatz. Nach der Aufteilung der Bemessungsgrundlage würden die [i]Mitgliedstaaten besteuern zu ihrem jeweiligen KSt-SatzMitgliedstaaten ihren Anteil zu ihrem jeweiligen Körperschaftsteuersatz besteuern. Im Rahmen der GKKB legen die Mitgliedstaaten daher weiterhin nach eigenem Ermessen im Rahmen der nationalen Souveränität die Körperschaftsteuersätze fest.

Hinweis

[i]Anwendung wäre für Unternehmen fakultativDie GKKB wäre für die Unternehmen fakultativ. Das bedeutet, dass sich Unternehmen, für die das harmonisierte System der EU vorteilhaft wäre...