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NWB Nr. 15 vom Seite 1233

Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer

[i]Erhöhung auf 5 % ab 7. 4. 2011Für den Kauf von Grundstücken werden in Thüringen künftig höhere Abgaben verlangt. Der Erfurter Landtag beschloss am eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 %. Die Erhöhung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt, voraussichtlich am , in Kraft.

Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an das Vorliegen eines rechtswirksamen Verpflichtungsgeschäfts an, in der Regel den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Wurde dieser Kaufvertrag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer geschlossen, und bedarf er zur Wirksamkeit keiner Genehmigung, beträgt die Grunderwerbsteuer noch 3,5 % des Kaufpreises, danach 5 %.