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StuB Nr. 7 vom Seite 269

Anrufungsauskunft und Bindungswirkung für die Veranlagung

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert

Der BFH hat sich mit Urteil vom NWB VAAAD-74765 zur Bindungswirkung einer Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren geäußert. Danach hat der BFH an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten und entschieden, dass der Inhalt einer im Lohnsteuerabzugsverfahren erteilten Anrufungsauskunft das Wohnsitzfinanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer nicht bindet. An dieser bisherigen Rechtsauslegung hat sich keine Änderung ergeben, obwohl der BFH und dem folgend auch die Finanzverwaltung ( NWB HAAAD-61791, BStBl I S. 213 = DStR 2011 S. 414) mittlerweile die Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt ansieht.