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Mahlzeitengestellung während einer Auswärtstätigkeit und Umsatzsteuerfolgen
Die Finanzverwaltung hat mit (Kurzinfo USt 4/2011 NWB MAAAD-61785) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mahlzeitengestellungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit an einen Arbeitnehmer Stellung genommen.
Bei einer durch den Arbeitgeber veranlassten Frühstücksgestellung liegt nach der Verwaltungsauffassung (A 1.8 Abs. 13 Satz 2 UStAE) keine unentgeltliche Wertabgabe an den Arbeitnehmer vor, wenn
der Arbeitgeber die Frühstückskosten in voller Höhe getragen hat oder
dem Arbeitnehmer die verauslagten Kosten in voller Höhe oder unter Einbehalt des amtlichen Sachbezugswerts (Wert für das Frühstück 2011: 1,57 €) erstattet hat.
Ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt insoweit nicht vor. Kürzt der Arbeitgeber die Reisekostenvergütung jedoch um einen höheren als den amtlichen Sachbezugswert, ist bei der Frühstücksgestellung von einer gegen Entgelt ausgeführten sonstigen Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auszugehen.
Der Arbeitnehmer aus Köln befindet sich auf einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit in Münster. Die Reise beginnt am um 18 Uhr und endet am um 13 Uhr. Der A...