Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ansparrücklage nach § 7g EStG bei einem Betriebsübergang
Die erstmalige Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG durch den Rechtsvorgänger in dessen letzter Bilanz ist gem. rkr. NWB VAAAD-39854 (EFG 2010 S. 948) nicht mehr zulässig, wenn im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim FA der Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist.