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Der internationale Erbfall
Gestaltung von Erbfällen mit Auslandsbezug
Erbfälle mit Auslandsberührung sind heute keine Seltenheit mehr. Schätzungen zu Folge besitzen heute bereits eine Million Bundesbürger Immobilien im Ausland. Das im Ausland befindliche Bar- und Wertpapiervermögen soll sich bis auf 1000 Mrd. € belaufen. Steigende Mobilität sowie die Tatsache, dass im privaten wie im betrieblichen Bereich ein immer größerer Teil des Vermögens ins Ausland transferiert wird, tun ein Übriges. Internationale Erbfälle stellen an den Rechts- und Steuerberater hohe Anforderungen, müssen doch die Anforderungen mindestens zweier Rechtsordnungen beachtet und miteinander in Einklang gebracht werden. Der nachfolgende Beitrag will einen Überblick über die in Zusammenhang mit einem internationalen Erbfall zu berücksichtigenden zivilrechtlichen Grundlagen geben.
I. Erbfall mit Auslandsberührung
Auslandsberührung kann sich ergeben, wenn
der Erblassers eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt,
er über einen Wohnsitz oder zumindest einen Zweitwohnsitz im Ausland verfügt,
einzelne Nachlassgegenstände im Ausland belegen sind (Gesellschaftsanteile, Immobilienvermögen),
die Begünstigten oder sonst beteiligte Personen nicht oder nicht nur die...