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PiR Nr. 4 vom Seite 96

Nutzung der bilanzpolitischen Möglichkeiten beim goodwill impairment

Darstellung am Beispiel der großen Energieversorger

Prof. Dr. Inge Wulf, Christina Jäschke und Jürgen Sackbrook
Kernaussagen
  • Dem goodwill kommt bezogen auf das gesamte immaterielle Anlagevermögen und bezogen auf das Eigenkapital eine hohe Bedeutung zu. Seit 2005 wurden bei den Energieversorgern kaum Wertminderungen auf den goodwill vorgenommen.

  • Bei der Wahl der Größe der cash generating unit (CGU) wird tendenziell auf eine höhere Ebene der berichtspflichtigen Segmente abgestellt.

  • Für die Ermittlung des erzielbaren Betrags wird vielfach auf den Nettoveräußerungswert zurückgegriffen, dessen Regelungen im Vergleich zum Nutzungswert weniger restriktiv sind.

Spätestens seit 2005 ist der goodwill bei Bilanzierung nach IFRS nicht mehr planmäßig, sondern mindestens einmal jährlich hinsichtlich außerplanmäßiger Abschreibungen zu prüfen. In vielen Unternehmensbilanzen ist der goodwill in etwa zu den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt, d. h. bisher wurden kaum Abwertungen vorgenommen. In diesem Beitrag wird zunächst die Bedeutung des goodwills am Beispiel der vier großen Energieversorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall aufgezeigt. Im Mittelpunkt steht der Wertminderungstest beim goodwill. Hier werden die bilanzpolitischen Gestaltungsmögl...

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