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Umsatzsteuer | Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf Zu- und Abbringerflüge
Das zur Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf Zu- und Abbringerflüge Stellung genommen und nach Abschn. 25.2 Abs. 4 Satz 6 des UStAE folgenden Satz 7 angefügt: „Inländische Zu- und Abbringerflüge sind in die Zielortregelung einzubeziehen, wenn die als Reisevorleistung in Anspruch genommene Beförderungsleistung einschließlich der Zu- und Abbringerflüge nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen eine einheitliche Beförderungsleistung darstellt (vgl. Abschn. 3.10 UStAE).” Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.