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Bilanzierung | Rückstellung wegen Mietgarantie zulässig
Ein gewerblicher Grundstückshändler darf eine Rückstellung für die von ihm gewährten Mietgarantien bilden, wenn
seine Inanspruchnahme aus den Mietgarantien wahrscheinlich ist und
für die Mietgarantie ein gesondertes Entgelt nicht vereinbart wird.
[i]Einseitiges Leistungs-versprechen Es handelt sich dann nach dem FG Berlin-Brandenburg um ein einseitiges Leistungsversprechen und nicht um eine unzulässige Drohverlustrückstellung i. S. von § 5 Abs. 4a EStG, da kein gegenseitiges schwebendes Geschäft vorliegt. Aufgrund der Garantiezusage bestand eine ungewisse Verbindlichkeit, die wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht war, nämlich durch Erteilung der Garantiezusage im Kaufvertrag.
[i]Entgelt sollte Gegen-leistung für Verwaltungs-tätigkeit sein Im Streitfall hatte die Klägerin 30 Wohnungen im Jahr 1999 veräußert und den Käufern im Kaufvertrag jeweils eine M...