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FG Berlin 14.12.2010 6 K 2428/04 B, BBK 7/2011 S. 302

Bilanzierung | Grundsteinlegung als Teil der Herstellungskosten

Aufwendungen für eine Grundsteinlegung sind zu aktivierende Herstellungskosten. Das gilt auch für die Aufwendungen anlässlich eines Richtfests und auch, wenn das Gebäude vermietet werden soll.

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