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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 23-24 | Abgeltungsteuer: Neues Musterverfahren zum Verbot des Werbungskostenabzugs

Vor dem FG Baden-Württemberg ist eine Sprungklage zu der Frage anhängig, ob das seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehende Verbot des Werbungskostenabzugs gegen die Verfassung verstößt. Unsicherheit besteht zudem hinsichtlich der Frage, ob bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, die im Jahr 2008 zuflossen, die zugehörigen Werbungskosten auch dann berücksichtigt werden können, wenn ein Abfluss erst im Jahr 2009 erfolgt ist.

Track 23 | Anhängige Sprungklage vor dem FG Baden-Württemberg

Seit 2009, also seit Einführung der Abgeltungsteuer, ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Abzug von Werbungskosten grundsätzlich nicht mehr möglich. Vom ersten Tag an ist umstritten: Verstößt dieses Abzugsverbot gegen die Verfassung? Konkret: Gegen das objektive Nettoprinzip, gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und auch gegen die Leitlinie der Folgerichtigkeit?

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, sind seit 2009 mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Jahr und Person abgegolten. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen tatsächlich mehr als 801 € betragen. Damit können Konto- und Depotgebühren,...