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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20-21 | Verbindliche Auskunft: BFH prüft Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht

Die Finanzgerichte haben quer durch die Republik einstimmig alle Klagen gegen die Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft abgewiesen. Aussetzung der Vollziehung entsprechender Bescheide ist daher mangels unterschiedlicher Rechtsprechung nicht zu erlangen. Da in zwei Verfahren jedoch der BFH angerufen wurde, sollte in einschlägigen Fällen Einspruch eingelegt werden.

Track 20 | Anhängige BFH-Verfahren

Die verbindliche Auskunft nach § 89 AO soll vor bösen Überraschungen schützen. Doch diese Planungssicherheit hat ihren Preis: Die Finanzverwaltung stellt für ihren Aufwand eine Gebühr in Rechnung. Ob die Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß ist? – Nun, diese Frage ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Zwei Verfahren hierzu sind derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.

Die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet. Das ist der Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Der Gegenstandswert beträgt mindestens 5.000 € und maximal 30 Mio. €. Die Gebühr beträgt dementsprechend mindestens 121 € und höchstens 91.456 €. Ist der Gegenstandswert nicht bestimmbar, auch nicht dur...