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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 11 | Lohnsteuer: Werbungskostenabzug bei Verzicht auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf die Rückzahlung eines seiner Firma gewährten Darlehens, kann er nach einem aktuellen BFH-Urteil seine Forderung als Werbungskosten absetzen, wenn und soweit der Verzicht durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und das Darlehen werthaltig ist.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Werbungskosten-Abzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit möglich, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung auf die Rückzahlung eines Darlehens verzichtet, das er seiner notleidenden GmbH zur Verfügung gestellt hatte? – Diese für die Praxis wichtige Frage hat der Bundesfinanzhof jetzt beantwortet.

In dem vom BFH entschiedenen Streitfall war ein Geschäftsführer an seiner Arbeitgeberin, einer GmbH, mit rund 5 % beteiligt. Also mit einem so genannten Zwerganteil. Im Hinblick auf einen beabsichtigten Börsengang gewährten alle Gesellschafter der GmbH – so auch der Geschäftsführer – Darlehen zur Liquiditätshilfe. Der Börsengang scheiterte und die GmbH benötigte erneut frisches Kapital. Die Großgesellschafter forderten daraufhin mit Nachdruck und unter Hinweis auf d...