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Die Verlängerung der Schiedsverfahrenskonvention
Am wurde die Verlängerung des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl EG v. Nr. L 225/10) — Schiedsverfahrenskonvention — unterzeichnet. Die Schiedsverfahrenskonvention ist ein multilateraler Vertrag, der am von zwölf Mitgliedstaaten geschlossen wurde. Sie ist auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen und in mehreren Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen bzw. Unternehmensteilen gerichtet, die durch nicht abgestimmte Einkünfteberichtigungen der Finanzverwaltungen entstehen kann. In einem zweistufigen Schiedsverfahren wird die zwischenstaatliche Gewinnaufteilung durch eine Schiedsstelle verbindlich entschieden. Mit dem Beitrittsübereinkommen v. sind die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden der Schiedsverfahrenskonvention beigetreten. Nach Art. 20 Satz 1 der Schiedsverfahrenskonvention wurde sie für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen, der am ausläuft. Die in Art. 20 Satz 2 der Schiedsverfahrenskonvention vorgesehene Entscheidung über die Verlängerung warf Rechtsprobleme auf, deren Lösung für di...