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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 329

Praxisprobleme beim Aufstieg der UG (haftungsbeschränkt) zur Voll-GmbH

Dr. Volker Römermann und Ina Jähne

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-78453 Die UG (haftungsbeschränkt) spielt in der Beratung von Kleinstunternehmen eine zunehmende Rolle. Da die meisten Unternehmer, die sich zunächst für die Gründung einer UG entscheiden, auf lange Sicht den Weg in die GmbH anstreben, ist es für Berater essenziell, auf die sich aus einer Entscheidung des OLG München im Hinblick auf das Volleinzahlungsgebot ergebenden Hürden hinzuweisen (). Die Entscheidung macht deutlich, dass sich die Rechtsprechung bei der Frage rund um das Stammkapital der UG wenig liberal zeigt.

Einen ausführlichen Beitrag finden Sie unter .

Erstarken der UG zur Voll-GmbH

[i]Umfirmierung zu „regulärer” GmbHDer Weg zur „regulären” GmbH ergibt sich aus § 5a GmbHG; demnach lässt jede Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000 € diesen Sondertatbestand entfallen. Die Gesellschafter können im Anschluss entscheiden, dass sie den Rechtsformzusatz dergestalt ändern wollen, dass dieser auf „GmbH” lautet. Sie können auch entscheiden, weiterhin unter „XY UG (haftungsbeschränkt)” zu firmieren – was die Ausnahme bleiben wird.

[i]Wann endet das Gebot zur Volleinzahlung?Die spannende Frage, die sich in diesem Zusammenhang für das Gericht stellte, war, ob auch in d...