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Berufsrecht | Nachhaftung des aus der Architektengemeinschaft ausgeschiedenen Architekten
Die Nachhaftung eines Architekten, der aus einer Architektengemeinschaft ausgeschieden ist, für einen nach dem Ausscheiden begangenen haftungsbegründenden Verstoß eines in der Gemeinschaft verbliebenen Architekten, ist in der von der Architektengemeinschaft fortgesetzten Berufshaftpflichtversicherung mitversichert. Werden in einem solchen Fall der ausgeschiedene [i]Zur Berufshaftpflicht für Steuerberater s. Ehlers, NWB 13/2011 S. 1093Architekt und die übrigen Mitglieder der Architektengemeinschaft gemeinsam als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, wirkt die von der Haftpflichtversicherung einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht auch für und gegen das ausgeschiedene Mitglied.