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FG Münster 11.02.2011 14 K 787/09 E, NWB 13/2011 S. 1036

Lohnsteuer | Volle Steuerpflicht für private Versorgungsbezüge vor Vollendung des 63. Lebensjahres

Das entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Versorgungsbezüge aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bezieht und noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat, keinen Anspruch auf einen Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG hat. Der im Streitjahr 2007 60jährige Kläger bezog neben einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungsbezüge aus einem früheren privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Für diese Versorgungsbezüge beanspruchte er einen Versorgungsfreibetrag, den das Finanzamt ablehnte, da der Kläger noch nicht – wie vom Gesetz in § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorausgesetzt – das 63. Lebensjahr vollendet habe. Hierin sah der Kläger einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, da der Freibetrag bei Versorgungsbezügen aus einem beamte...