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BFH 10.02.2011 II S 39/10 (PKH), NWB 13/2011 S. 1038

Finanzgerichtsordnung | Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter

Nach dem ist ein Widerruf einer Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 79a Abs. 3 und 4 FGO ausgeschlossen, soweit sich die Prozesslage bei objektiver Betrachtung nachträglich nicht wesentlich geändert hat.