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Umsatzsteuer | Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut – Britisches Beschaffungsverfahren
Abweichend von Tz. 64 des (BStBl 2004 I S. 1200) erhöht sich ab 1. 3. 2011 die Wertgrenze für die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte von 2.500 € auf 5.600 €. Im Übrigen wird das britische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.