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BFH 10.11.2010 V R 27/09, NWB 13/2011 S. 1037

Umsatzsteuer | Leistungsort für Kontroll- und Überwachungsleistungen im internationalen Warenverkehr

Nach dem steht die Tätigkeit einer internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft, deren „Bescheinigung über die Entladung und Einfuhr” von Erzeugnissen in das Drittland Voraussetzung für eine im Inland zu gewährende Ausfuhrerstattung ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit Gegenständen der Ausfuhr i. S. des § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa erste Alternative UStG und ist daher steuerbefreit.

Anmerkung:

Gestritten wurde eigentlich über den Leistungsort. Diesen ließ der BFH jedoch offen, weil er die Kontrolltätigkeit als steuerfreie sonstige Leistung i. S. des § 4 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG beurteilte. Kern der Leistungen der Klägerin war die Ausstellung von Bescheinigungen über exportierte Waren. Dazu waren sowohl Aktivitäten der Klägerin erforderlich, die im Unternehmen selbst ausgeführt wurden, als auch Arbeiten „vor Ort” im Einfuhrstaat. D...