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NWB Nr. 13 vom Seite 1081

Die Künstlersozialversicherung aus Sicht der Unternehmen

Der Umgang mit der Abgabepflicht

Gregor Deymann und Tim Löhrer

Vor 25 Jahren wurde die Künstlersozialabgabe geschaffen. Durch die an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlende umsatzabhängige Abgabe und einen Zuschuss des Bundes wird die Versicherung von Künstlern und Publizisten subventioniert. Die Abgabe wurde lange Zeit vorwiegend aus dem Umfeld heraus entrichtet, das mit Kunst gemeinhin verbunden wird. Beitragszahler waren Theater, Museen, Verlage, Galerien etc. Der Zugang zur Versicherung war leicht, denn der Nachweis eines künstlerischen Niveaus der Leistungen wird nicht verlangt. Der Versicherungsschutz ist für die in der KSK Versicherten billig. Der Eigenbetrag, den ein KSK-Versicherter im Mittel leistet, liegt bei rund einem Drittel dessen, was ein Arbeitnehmer im Durchschnitt aufbringt. Die Zahl der bei der KSK versicherten Künstler verdreifachte sich in zehn Jahren, der Haushalt der Künstlersozialkasse verdoppelte sich. Da gleichzeitig die öffentlichen Ausgaben für Kunst und Kultur stagnierten, stiegen die Beitragssätze der umsatzabhängigen Verwerterabgabe bis 2005 auf den Rekordwert von 5,8 %. Aufgrund einer Gesetzesänderung werden seit 2008 alle Betriebe durch die Deutsche Rentenversicherung unters...