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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 110

Kreditverträge richtig abschließen

Darauf sollten Ihre Mandanten achten

Martin Dieter Herke

Viele Ihrer Mandanten werden die von ihren Banken vorgelegten Kreditverträge unterschreiben, ohne sie vorher genau überprüft zu haben. Dabei wäre es wichtig zu lesen und zu wissen, was man unterschreibt. Denn es geht schließlich um die Finanzierung – sprich um Geld –, und dabei hört bekanntlich der Spaß auf. Was nicht alle wissen: Mit Banken ist es durchaus möglich, über einzelne Vertragsbestandteile zu verhandeln und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Im Folgenden lesen Sie, welche Vertragsbestandteile verhandelbar sind und auf was Ihre Mandanten dabei besonders achten sollten.

I. Relevante Vertragsbestandteile

Häufig sagen Bankberater ihren Kunden, dass bestimmte Vertragsklauseln „nicht so gemeint” seien und vor allem auch nicht vollzogen würden. Dies kann im Einzelfall durchaus zutreffen. Die Regel ist jedoch, dass das, was im Vertrag steht, auch genauso zu werten ist, wie es formuliert wurde. Bei Meinungsunterschieden ist immer entscheidend, was vertraglich festgehalten wurde. D. h. also, wenn der Bankberater Ihres Mandanten diesem erklärt, dass die Bank bisher noch keine Kredite verkauft hat und auch in Zukunft keine Kredite verkaufen wird, ...