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NWB BB 4/2011 S. 104

BGH: Patronatserklärung kann kündbar sein

Die Beklagte, eine GmbH, hatte sich gegenüber ihrer Enkel-Gesellschaft in einer Patronatserklärung verpflichtet, im Falle der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit fällige Verbindlichkeiten in dem Umfang zu erfüllen, wie dies zur Beseitigung der Insolvenzreife erforderlich ist. Die Beklagte kündigte einige Monate später diese Erklärung und wurde später durch den Insolvenzverwalter der Enkel-Gesellschaft auf Schadenersatz in Anspruch genommen.

Die Beklagte wandte ein, dass in der Patronatserklärung eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen gewesen sei. Denn die Patronatserklärung sei nur für den Zeitraum abgegeben worden, den die Beklagte zur Überprüfung der Sanierungsfähigkeit ihrer Enkel-Gesellschaft benötigt habe. Der BGH hat es als möglich angesehen, dass im Rahmen ein...