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BdF - IV B 2 -S 2241 - 138/79 BStBl 1979 I S. 683

Besteuerung des Mitunternehmer von Personengesellschaften; hier: Anwendung des

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des o.a. BStBl 1979 II S. 750) folgendes:

Nach dem bezeichneten Urteil sind in Fällen, in denen der Mitunternehmer einen gewerblichen Betrieb unterhält und er im Rahmen dieses Betriebs Wirtschaftsgüter entgeltlich der Mitunternehmerschaft zur Nutzung überläßt, solche Wirtschaftsgüter und die für ihre Überlassung gezahlten Entgelte in die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft einzubeziehen. Die Verwaltungsanweisungen in Tz. 13 Satz 3, 14 Satz 4 und 83 des (BStBl 1978 I S. 8) und im (BStBl 1978 I S. 426) sind damit überholt. Das o.a. Urteil ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Haben Gesellschaften jedoch ihre vertraglichen Vereinbahrungen unter Brücksichtung der in Tz. 13 Satz 3 und 83 Satz 4 der o.a. Verwaltungsregelung vertretenen Auffassung geregelt, bitte ich in den dort genannten Fällen die Nichterfassung von Wirtschaftsgütern und Vergütungen im Rahmen der gesonderten Feststellung des Gewinns oder Verlusts der Personengesellschaft sowie die Nichtanwendung des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die von de...

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