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Klagemöglichkeit ausländischer juristischer Personen vor deutschen Gerichten
Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer v. in der Rs. C-208/00 Überseering BV ./. NCC Nordic Construction Company Baumanagement GmbH
(Vorabentscheidungsersuchen des VII. Senats des Az. VII ZR 370/98)
Nicht amtlicher Leitsatz:
Die Art. 43 und 48 EG stehen einer nationalen Regelung entgegen, die zur Aberkennung der Klagemöglichkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats wirksam gegründeten Gesellschaft führt, deren tatsächlicher Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt worden ist.
Einleitung
1. Der Gerichtshof hat mit diesem Vorabentscheidungsersuchen Gelegenheit, die Bedeutung des Urteils Centros v. zu erläutern und allgemein festzustellen, inwieweit das Gemeinschaftsrecht Einfluss auf die Festlegung der Rechtsform juristischer Personen hat.
Dieser Streit hat in der europäischen und insbesondere in der deutschen Rechtslehre zu einer umfangreichen Auseinandersetzung geführt.
2. In den Akten des Ausgangsverfahrens wird das Problem einer Rechtsordnung dargelegt, nach der es einer in einem Mitgliedstaat rechtswirksam gegründeten Gesellschaft, die ihren Sitz in der Gemeinschaft hat und dort ihre Tätigkeit ausübt sowie daher die im EG-Vertrag vor...