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Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Ersatz der Lohnsteuerkarte
Die 1925 eingeführte Lohnsteuerkarte in Papierform wird ab dem Jahr 2012 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) ersetzt. Mit dem ELStAM-Verfahren will die Finanzverwaltung eine weitere Verfahrensvereinfachung, nämlich die papierlose, sichere und elektronische Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen, Gemeinden und der Finanzverwaltung schaffen. Obwohl bis zum eigentlichen Verfahrensbeginn am noch einige Zeit verbleibt, ist bereits zum der Startschuss für das ELStAM-Verfahren und den Aufbau einer ELStAM-Datenbank gefallen.
I. Vorbemerkungen
Die papierlose Verwaltung rückt immer näher. Nach 85 Jahren wurde als letzte Lohnsteuerkarte in Papierform die Lohnsteuerkarte 2010 von den Gemeinden ausgestellt. Ziel ist die ELStAM-Datenbank, eine Sammlung aller für den Lohnsteuerabzug relevanter Daten. Diese wird beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Aus drei Quellen werden ihr stetig Daten zugeführt:
Zum einen werden Daten aus der IdNr-Datenbank verwendet, also die Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum der jeweiligen Person. Die IdNr dient der Datenbank als Ordnungskriterium. Mit ihr werden alle Daten de...