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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 196

Fall Hella Hellmann

Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht

Richard Burger

I. Allgemeines

1. Firma, Geschäftsjahr

Hella Hellmann (HH) betreibt seit Jahren in Augsburg, Promenade 5, in eigenen Räumen das im Handelsregister eingetragene Einzelhandelsgeschäft „Möbel-X”. Den Gewinn ermittelt HH durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

2. Buchführung

Die Buchführung für das Jahr 2010 ist ordnungsgemäß. Alle notwendigen Verzeichnisse werden in der vorgeschriebenen Form geführt. Sämtliche erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise und Rechnungen liegen im Original vor.

3. Umsatzsteuer

Die Umsätze werden nach vereinbarten Entgelten zum Regelsteuersatz versteuert. Die Ein- und Ausgangsrechnungen erfüllen (soweit ausdrücklich nichts anderes angegeben wurde) die Vorschriften des § 14 UStG sowie der §§ 31 ff. UStDV.

Die in den Eingangsrechnungen gesondert ausgewiesene Vorsteuer ist in voller Höhe abzugsfähig. Auf umsatzsteuerliche Auswirkungen aus Sachverhalten im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Grundstücken ist nicht einzugehen. Ausgenommen sind Vorsteuerbeträge aus Erwerbsnebenkosten.

II. Aufgaben

1. Auftrag
  • Die Buchführung 2010 ist unter Berücksichtigung der i...