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Internationales Gesellschaftsrecht
— Ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Rechtsprechung —
Das Internationale Gesellschaftsrecht ist immer dann angesprochen, wenn grenzüberschreitend eine gesellschaftsrechtliche Frage zu klären ist. Typische Fragestellungen sind: Erkennen wir eine ausländische Gesellschaft als Kapitalgesellschaft an, insbesondere mit der Folge, daß die daran Beteiligten nicht persönlich haften? Greifen deutsche Konzernhaftungstatbestände (z. B. sog. ”faktischer GmbH-Konzern”) auch zu Lasten ausländischer beteiligter Gesellschaften? Greifen womöglich ausländische Konzernhaftungstatbestände (Durchgriffshaftung) auch zu Lasten Deutscher, die an ausländischen Gesellschaften beteiligt sind? Inwieweit finden Regeln über gesellschaftsrechtlich bedingte Arbeitnehmer-Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Tatbeständen Anwendung? Internationales Gesellschaftsrecht als in mehreren Staaten einheitlich anwendbare Rechtsordnung ist selbst innerhalb der EU nur in kleinen Ansätzen vorhanden. Folglich geht es bei der rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten des Internationalen Gesellschaftsrechts im wesentlichen um die klassische Frage des Internationalen Privatrechts: Welche nationale Rechtsordnung findet auf den Sachverhalt Anwendung? Beurteilen wir die gesellschafts...