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IWB Nr. 19 vom Seite 901 Fach 8 USA Gr. 3 Seite 298

Das amerikanische Gesellschaftsrecht

Dr. jur. Eberhard Röhm, Attorney at Law, Fulbright & Jaworski L. L. P., New York

I. Vorbemerkung

Wenn vom amerikanischen Gesellschaftsrecht die Rede ist, fällt auf, daß in diesem Land als Föderation jeder Einzelstaat sein eigenes Gesellschaftsrecht hat. Obgleich das Gesellschaftsrecht damit weitgehend einzelstaatliches Recht ist und daher dem jeweiligen Gewohnheitsrecht und den Präzedenzentscheidungen (Common Law) sowie der Gesetzgebung jedes Staates unterliegt, existiert im Bereich des amerikanischen Gesellschaftsrechts auch bundesrechtliche Gesetzgebung. Das Gesellschaftsrecht stützt sich auf drei Rechtsquellen.

Jeder Einzelstaat hat seine eigene Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht. Diese einzelstaatlichen Gesetze regeln die Gründung der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Direktoren und anderer Funktionsträger der Gesellschaft und enthalten Regelungen über wesentliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Obgleich diese Gesetze von Staat zu Staat nicht bis ins einzelne identisch sind, haben Gesetzesreformen vieler Einzelstaaten eine gewisse Einheitlichkeit herbeigeführt. Großen Einfluß haben das Gesellschaftsrecht des Staates Delaware sowie dasjenige des Staates New York auf das Recht der übrigen Staat...