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IWB Nr. 9 vom Seite 425 Fach 8 USA Gr. 3 Seite 274

Das Gesellschaftsrecht des Staates New York

von Dr. jur. Eberhard Röhm, Fullbright & Jaworski, L. L. P., New York

I. Gesetzliche Grundlagen

Das Business Corporation Law v. gilt für Corporations, d. h. auf Gewinnerzielung gerichtete Aktiengesellschaften, wobei für Banken, Versicherungsgesellschaften, Eisenbahngesellschaften, Transportgesellschaften und Kooperative Gesellschaften zusätzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Das Business Corporation Law behandelt zum einen die im Staat New York gegründeten und eingetragenen Gesellschaften (domestic corporations), und zum anderen nicht in New York, sondern in einem Schwester-Staat oder im Ausland eingetragene Gesellschaften (foreign corporations), soweit sie in New York aktiv tätig werden.

Das Not-For-Profit Corporation Law v. betrifft alle nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Gesellschaften. Hierzu gehören insbesondere die karitativen Gesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatkliniken, Privatschulen, private Universitäten, Museen und andere kulturelle Einrichtungen. Die Not-For-Profit Corporation hat an Stelle von Gesellschaftern Mitglieder, die für die Wahl der Mitglieder des Board of Directors, vielfach auch Board of Trustees genannt, also des Verwaltungsrats, verantwortlich sind.

Das Limited Liability Company Law v. gilt für auf Gewin...