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FG München Beschluss v. - 7 V 3363/10

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, StPO § 94, StPO § 108 Abs. 1

Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Beschlagnahme

Leitsatz

Eine rechtswidrige Beschlagnahme von Unterlagen (§ 108 Abs. 1 i. V. m. § 94 StPO) führt nicht zu einem Verwertungsverbot der von der Steuerfahndung festgestellten Ergebnisse, wenn der Beschlagnahmebeschluss nur wegen eines Formalfehlers aufgehoben wurde und die Feststellungen der Steuerfahndung im Wesentlichen auf Ermittlungsergebnissen beruhen, die gleichzeitig oder im Nachhinein aufgrund rechtmäßig durchgeführter Aufklärungsmaßnahmen gewonnen worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 10 Nr. 14
DStR 2011 S. 670 Nr. 14
DStRE 2011 S. 528 Nr. 8
DAAAD-76420

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