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IWB Nr. 10 vom Seite 465 Fach 6 China Gr. 3 Seite 52

Kreditsicherung in der VR China

von Rechtsanwalt/Steuerberater Harald Plewka und Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß, Düsseldorf

Das Bedürfnis nach hinreichender Kreditsicherung für ausländische Investoren und Gläubiger ist groß. Ein Beispiel dafür ist die Umwandlung von bestehenden Staatsbetrieben durch den chinesischen Staat in selbständige Rechtspersonen im Rahmen der laufenden Wirtschaftsreform. Gerät ein solches Unternehmen später in Zahlungsschwierigkeiten, so tritt er nicht ein, sondern beruft sich auf seine beschränkte Haftung. Dies hat Auswirkungen auch auf ausländische Gläubiger. So haben z. B. japanische Leasingunternehmen bei bis zu einem Zehntel ihrer Forderungen erhebliche Zahlungsrückstände registriert. Die Absicherung von Forderungen gegen chinesische Unternehmen steht daher im Mittelpunkt der Überlegungen vor Aufnahme geschäftlicher Aktivitäten ausländischer Investoren zu chinesischen Unternehmen.

I. Bedeutung und Entwicklung der Kreditsicherungsrechte

1. Entwicklung der Sicherungsrechte

Das chinesische Recht hat Kreditsicherheiten bislang nur sehr rudimentär behandelt. Die Allgemeinen Regeln des Zivilrechts von 1986 faßten z. B. Sicherungsrechte wie Bürgschaft, Hypothek, Draufgabe und gesetzliches Pfandrecht in einem einzigen Artikel zusammen. Die Rechtsprechung machte hierzu ein paar notdürft...