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Ausländische Investitionen in Usbekistan
I. Einleitung
Wie auch andere osteuropäische und GUS-Staaten verfügt Usbekistan über eine spezielle Gesetzgebung über ausländische Investitionen. Am wurden das Gesetz über ausländische Investitionen (AIG) und das Gesetz über Garantien und Maßnahmen zum Schutz der Rechte ausländischer Investoren (AISchG) erlassen und damit der bisher im Vorgänger-Gesetz v. einheitlich behandelte Regelungsgegenstand auf zwei Gesetze verteilt. Einfluss auf europäische und somit auch auf deutsche Investitionen, insbesondere hinsichtlich Kapitalschutz und Privilegierungen, hat ferner das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EG und Usbekistan v. . Zudem ist hinzuweisen auf den zwischen Deutschland und Usbekistan am geschlossenen Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (KSA), der zum in Kraft trat. Darüber hinaus fügen sich AIG und AISchG in den durch das später verabschiedete Gesetz über die Investitionstätigkeit (ITG) v. und das Gesetz über das Unternehmertum (UTG) v. für sämtliche Investitionen bzw. für die Organisation und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit innerhalb Usbekistans vorgegebenen allgemeinen Rahmen ein.