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IWB Nr. 20 vom Seite 989 Fach 6 Israel Gr. 3 Seite 30

Erbschaftsplanung nach israelischem Recht

von Rechtsanwalt Alon Kaplan, Tel Aviv, Rechtsanwältin Dr. Katerina Elmaleh, Tel Aviv, und Rechtsanwalt Thore Levermann, Friedrichswald

Das israelische Recht kennt zwei wesentliche Instrumente der Nachlassplanung: Den Trust und das klassische Erbrecht. Der Trust erlaubt eine genaue Abstimmung der Vermögensnachfolge auf die familiären Besonderheiten des potentiellen Erblassers, wohingegen das liberale Erbrecht dem Testator die Möglichkeit eröffnet, sein Vermögen ohne gesetzliche Einschränkungen zu platzieren. Diese beiden strukturell voneinander verschiedenen Wege der Nachlassplanung sollen im nachfolgenden erläutert werden.

I. Trustrecht

Der Trust wird im israelischen Recht seit 1920 anerkannt. Die rechtlichen Grundlagen für den öffentlichen Trust wurden durch die Verordnung über wohltätige Trust im Jahre 1923 geschaffen. Für den privaten Trust fehlte es bis zur Verabschiedung des Trustgesetzes im Jahre 1979 an einer gesetzlichen Grundlage. Seither müssen sich die Gerichte nicht mehr auf ausländische Gesetze stützen, die bis dahin die Grundlage für die Anerkennung privater Trusts gebildet hatten. Dennoch besteht weiterhin eine enge Verbindung zum angloamerikanischen Trustmodell. Das israelische Recht definiert den Trust nicht als juristische Person, sondern als ein besonderes Vertragsverhältnis zwischen dem Vermögens...