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Funktionsbewertung unter Berücksichtigung der Standards des IDW
Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung vom 13.10.2010
Am Ende des Jahres 2010 hat das BMF mit dem Schreiben zu den Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung) seine Vorstellungen von der Bewertung von Betriebsfunktionen genau dargelegt. In der betrieblichen Praxis sind solche Verlagerungsfälle [i]Verlagerung ist nicht die Ausnahme, sondern Alltag für Konzerne keinesfalls die große Ausnahme, sondern Alltag – auch aufgrund der zunehmenden Globalisierung. Betroffen sind nicht nur große Verlagerungen wie die Eröffnung einer neuen Fabrik, sondern beispielsweise auch Abschmelzungen von Vertriebsfunktionen oder ähnliche Umstrukturierungen. Spätestens damit ist die Unternehmensbewertung im Rahmen der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG auch für die Bestimmung von steuerlichen Verrechnungspreisen ein wichtiges Thema. Auch wenn der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG eine weitere Escape-Klausel [i]Escape-Klausel wohl nur in wenigen Spezialfällen bei der Transferpaketbewertung eingeführt hat, muss häufig nach wie vor eine kapitalwertbasierte Berechnung des Funktionswerts vorgenommen werden. Die Methodik der Bewertung von Betriebsfunktionen wird im Folgenden anhand der Standards des IDW erläutert ...