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Stellungnahme des BMF zur Behandlung partiarischer Darlehen nach dem DBA USA 1989
[i]BMF, Schreiben v. 28.2.2011 NWB UAAAD-62818 Das (IV B 5 - S 1301 - USA/10/10006) zum Urteil des BFH zur Behandlung von Vergütungen auf Darlehen i. S. des DBA USA 1989 Stellung genommen.
Der BFH hat durch Urteil vom (I R 75/09 NWB PAAAD-48565) zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen in der Fassung vom (DBA USA 1989) entschieden, dass das Anrechnungsverfahren gem. Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA USA 1989 nicht auf aus US-Quellen stammende Zinseinkünfte aus einem gewinnabhängigen Darlehen i. S. des Art. 10 Abs. 5 DBA USA 1989 anzuwenden ist. Eine Doppelbesteuerung wird vielmehr nach Maßgabe von Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1 DBA USA durch Freistellung der Zinseinkünfte von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer vermieden. Darüber hinaus hat der BFH festgestellt, dass die auf das partiarische Darlehen gezahlten Zinsen als aus den USA stammend anzusehen sind (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 DBA USA 1989).
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hinsichtlich vergleichbarer Sachverhalte, auf die das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom (DBA USA) anzuwenden ist, darauf hingewiesen, dass nach Art. 23 Abs. 4 Buchst. b (DBA USA) die Freistellung von Einkünften entfällt, wenn die USA die E...