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FG Düsseldorf 07.07.2010 7 K 369/10 E, IWB 6/2011 S. 195

FG Düsseldorf | Keine Anwendung des § 174 Abs. 1 AO bei fehlerhafter Doppelberücksichtigung von Einnahmen in inländischem und ausländischem Steuerbescheid

Sind bei den Einkünften eines beschränkt Stpfl. versehentlich Einnahmen erfasst, die auch – nach DBA zutreffend – im Wohnsitzstaat versteuert wurden, liegt eine widerstreitende Steuerfestsetzung i. S. von § 174 Abs. 1 AO nicht vor (EFG 2010 S. 2045).

Hinweis:

Der in den Niederlanden wohnhafte Kl. erzielte im Inland Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Heilpraktiker. Außerdem erzielte er seit 2004 Einkünfte aus einem privaten Altersvorsorgevertrag (Berufsunfähigkeitsrente), welche in den Niederlanden versteuert wurden. Durch ein Versehen des Steuerberaters waren die vierteljährlichen Rentenbezüge in der Einkünfteermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG enthalten und dementsprechend in den ESt-Bescheiden für die Streitjahre 2005 und 2006 berücksichtigt worden.

[i]FA und FG lehnten eine Änderung der Bescheide abFA und FG lehnten eine Änderung der Bescheide ...