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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug der Personengesellschaft aus bezogenen Dienstleistungen zur Erfüllung einkommensteuerlicher Pflichten der Gesellschafter
Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für von ihr bezogene Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993/1999; Art. 17 Richtlinie 77/388/EWG).
Nach dem NWB KAAAA-95061 (BStBl II S. 907) ist eine Personengesellschaft, die von einem Steuerberater Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und die Vermögensaufstellungen auf ihre Kosten erstellen lässt, nur hinsichtlich der Vermögensaufstellungen zum Abzug der in Rechnung gestellten Vorsteuern berechtigt. Demnach ist zwischen den Aufwendungen zu unterscheiden, die auf die Ermittlung des Gewinns entfallen, und denen, die für die Erstellung der Steue...