1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer Personengesellschaft möglich, nicht jedoch für Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung - 2. Unentgeltliche Überlassung der Vermögensaufstellung an Gesellschafter ist kein Eigenverbrauch
Leitsatz
1. Läßt eine Personengesellschaft von einem Steuerberater Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und die Vermögensaufstellungen auf ihre Kosten erstellen, so ist die Gesellschaft nur hinsichtlich der Vermögensaufstellungen zum Abzug der in Rechnung gestellten Vorsteuern berechtigt.
2. Die Kosten für die Vermögensaufstellungen sind im Hinblick auf ihre unentgeltliche Überlassung an die Gesellschafter (zum Zwecke der Erstellung der persönlichen Vermögensteuererklärungen) nicht anteilig als Eigenverbrauch zu erfassen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 907 BFH/NV 1994 S. 89 Nr. 12 KAAAA-95061
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