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Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts
Das Bundeskabinett hat am einen Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzrechts beschlossen. In dem Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sind mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst. Mit dem Gesetzentwurf soll die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, durch die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung und durch eine größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte. Im Rahmen der Ände...