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StuB 6/2011 S. 231

Bekanntmachung von DRS 19

Im Bundesanzeiger Nr. 28 vom (Beilage 28a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 19 (DRS 19) Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.