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Umsatzsteuer | Zuordnungswahlrecht bei gemischt genutzten Grundstücken
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen. (2) Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrags oder eines Anstellungsvertrags gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.
Den „Seeling-Effekt” (vollumfänglicher Vorsteuerabzug und anschließende steuerpflichtige Nutzungsentna...