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Lohnsteuer | Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. (2) Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich. Es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d. h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird.
Nach dieser Entscheidung könnte der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auch mit dem gesamten Beitrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze belasten, ohne die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 63 EStG zu gefährden. Allein entscheidend ist nur, dass er, der Arbeitgeber, als Versicherungsnehmer aus...