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BGH 03.02.2011 IX ZR 183/08, NWB 12/2011 S. 961

Steuerberaterhaftung | Beginn der Verjährungsfrist mit Bestandskraft des Steuerbescheids

Nach der im Streitfall noch anwendbaren Bestimmung des § 68 StBerG a. F. verjährte der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Steuerberater bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Lässt ein Steuerberater einen Steuerbescheid pflichtwidrig bestandskräftig werden, beginnt die Frist für die Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids. Das gilt auch dann, wenn er zunächst der formellen Gesetzeslage entspricht und die zugrunde liegende Steuernorm erst später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird.

Anmerkung:

Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater unterliegen seit dem der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt mit dem Schl...