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Duales System des italienischen Wirtschaftsprüfungswesens
Der Titel des Revisore Contabile existiert in Italien seit 1992, wo er im Zuge der Umsetzung der 8. EG-Richtlinie ins Leben gerufen wurde (vgl. D. Lgs.S. 740 n. 88/92). Das Register der Revisori Contabili erfasst sämtliche natürliche und juristische Personen, die durch den Nachweis bestimmter Zulassungskriterien berechtigt sind, diesen Titel zu führen. Allein der Revisore Contabile darf gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchführen. Die Umsetzung der 8. EG-Richtlinie erfolgte durch das Legislativdekret D. Lgs. n. 88/92 (vgl. Lardi, S. 105; Mauri 1995, S. 12; Gamberale, S. 11), betreffend die mit der Pflichtprüfung von Rechnungslegungsunterlagen betrauten Personen, das als gesetzliche Grundlage des Registers zu sehen ist.
I. Zugang zum Beruf des Revisore Contabile
D. Lgs. n. 88/92 beinhaltet u. a. Einschreibungsvoraussetzungen zum Register der Revisori Contabili. Der Zugang natürlicher Personen ist an die Erfüllung personen- und fachbezogener Anforderungen und das Bestehen einer Eignungsprüfung geknüpft. Im Hinblick auf die personenbezogenen Anforderungen ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates ausreichend, wobei jedoch der Bewerber einen festen Wohnsitz in Italien aufweisen ...