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Die berufsrechtliche Verantwortlichkeit des französischen Commissaire aux comptes
I. Einleitung
Im Verhältnis zwischen Prüfern und den Adressaten ihrer Dienstleistungen besteht ein Agency-Problem. Aufgrund asymmetrisch verteilter Informationen ist die Qualität von Prüfungsleistungen regelmäßig nicht überprüf- bzw. bewertbar, so dass die Adressaten vor nachteiligen Konsequenzen solcher Informationsasymmetrien zu schützen sind. Die Vorgabe von Normen reicht zur Gewährleistung einer hinreichenden Prüfungsqualität nicht aus. Vielmehr muss die Einhaltung von Normen kontrolliert und deren Missachtung sanktioniert werden. Zu diesen Sanktionen zählen neben straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen. Nachfolgender Beitrag untersucht das Disziplinarsystem im französischen Berufsstand der Commissaires aux comptes, wobei die Disziplinarstrafen und die Organisation der Disziplinargerichte im Zentrum der Betrachtung stehen.
II. Die berufsrechtliche Verantwortlichkeit des französischen Commissaire aux comptes
1. Gesetzliche Verankerung der berufsrechtlichen Verantwortlichkeit
Die berufsrechtliche Verantwortlichkeit der Commissaires aux comptes ist in Art. 88 Décret No 69-810 geregelt. Danach stellt jeder Verstoß gegen Gesetze, Rechtsverordnungen ...