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IWB Nr. 8 vom Seite 391 Fach 5 Frankreich Gr. 3 Seite 592

Zugang zum französischen Berufsstand der Commissaires aux comptes

Prof. Dr. Reiner Quick und Dipl.-Kffr. Karoline Metz, Essen

I. Einleitung

Zu den wirtschaftsprüfenden Berufsständen in Frankreich zählen der Berufsstand der Commissaires aux comptes und der Experts-Comptables. Experts-Comptables sind Sachverständige, die hauptberuflich das Rechnungswesen und den Jahresabschluss von Unternehmen und Organisationen, bei denen sie nicht angestellt sind, prüfen und beurteilen. Sie sind außerdem berechtigt, das Rechnungswesen von Unternehmen zu organisieren sowie deren Lage und Geschäftsablauf auf wirtschaftliche, rechtliche und finanzwirtschaftliche Aspekte hin zu analysieren. Zu den Tätigkeitsfeldern des Expert-Comptable gehören des weiteren die Unternehmensbewertung und Beratungstätigkeiten. Die Berufsbezeichnung des Expert-Comptable ist gesetzlich geschützt. Ex-S. 392 perts-Comptables dürfen ihren Beruf nur dann ausüben, wenn sie im Berufsregister (tableau) eingetragen sind. Der Berufsstand der Experts-Comptables hat ein gesetzliches Monopol für freiwillige Abschlussprüfungen (vgl. Perridon 1992, 2244).

Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen sind Vorbehaltsaufgaben der Commissaires aux comptes (Art. 2 al. 1 Décret No 69—810; Perridon 1992, 2249). Zur Ausübung der Funktionen ...