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IWB Nr. 10 vom Seite 469 Fach 5 Tschechien Gr. 3 Seite 44

Das neue tschechische Konzernrecht

Silvia Sparfeld, M.A., Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Steuerrecht, NÖRR STIEFENHOFER LUTZ, München und Prag

Mit der am in Kraft getretenen HGB-Novelle (Gesetz Nr. 300/2000 Sb.) wurde das tschechische Konzernrecht vollständig novelliert und an EU-Recht angepasst. Das neue tschechische Konzernrecht ist dem deutschen Konzernrecht im Wesentlichen nachgebildet, in Teilen jedoch noch immer lückenhaft. Auch durch die sogenannte ”technische Novelle” v. (Gesetz Nr. 501/2001 Sb.), die am in Kraft getreten ist, und durch die einzelne Bestimmungen z. T. klarer gefasst wurden, konnten diese Lücken nicht beseitigt werden.

I. Gesetzessystematik

Im tschechischen Recht gibt es keine speziellen Gesetze für die einzelnen Gesellschaftsformen; das gesamte Gesellschaftsrecht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Demzufolge finden sich auch die konzernrechtlichen Bestimmungen im Handelsgesetzbuch. Bei Einfügung dieser Bestimmungen ist der Gesetzgeber der grundsätzlichen Systematik des Handelsgesetzbuches gefolgt: im zweiten Teil, der mit ”Handelsgesellschaften und Genossenschaften” überschrieben ist und der in den Paragraphen 56 bis 75b allgemeine Festlegungen für alle Gesellschaftsformen beinhaltet, wurden mit der Novelle Nr. 300/2000 Sb. die §§ 66a und 66b eingefügt. In diesen Vorschriften werden insbesondere die Grundbegriffe des Konzernrechts definiert. Sie...